Politisches Feuilleton
Wenn die Ohnmacht auf die Straße geht
Über die gesellschaftliche Herstellung politischer Handlungsfähigkeit und die Schwierigkeiten ihrer begrifflichen Einordnung
Auf der Mailänder Piazza Duomo wurden am vergangenen Samstag Café-Tische zu Barrikaden aufgetürmt. Zur gleichen Zeit demonstrierten in Frankreich Hunderttausende gegen hohe Lebenshaltungskosten, unzureichend finanzierte öffentliche Dienstleistungen und die Politik ihrer Regierung. In Limoges brannte das Rathaus, in Paris lieferten sich Demonstranten und Polizeikräfte stundenlange Auseinandersetzungen.
Die Bilder fanden schnell zueinander. Auf den Bildschirmen lagen Mailand und Paris kaum weiter auseinander als zwei aufeinanderfolgende Nachrichten. Die Ähnlichkeit der Ereignisse legte nahe, dass hier auch ihre Ursachen, möglicherweise sogar ihre politische Bedeutung, miteinander verbunden sein könnten.
Eine naheliegende Annahme, und eine, aus der sich ein ausgesprochen bequemer Strohmann machen ließe. Wir müssten nur behaupten, die Ähnlichkeit und zeitliche Nähe der Bilder bewiesen bereits die Existenz einer europäischen Protestbewegung. Ihre Widerlegung wäre leicht: Die Gleichzeitigkeit zweier Ereignisse ist zunächst eine Eigenschaft des Kalenders und noch keine historische Erklärung. Ein besonderer Erkenntnisgewinn wäre das nicht. Schließlich hätten wir die These, die wir so mühelos widerlegen, gerade selbst erfunden.
Damit wäre allerdings auch das Gegenteil nicht bewiesen. Zwischen einer bereits organisierten gemeinsamen Bewegung und völlig beziehungslosen Ereignissen liegt ein beträchtliches Feld möglicher gesellschaftlicher Zusammenhänge. Es wäre deshalb ebenso voreilig, einen solchen Zusammenhang allein deshalb auszuschließen, weil sich keine gemeinsame Organisation, kein grenzüberschreitendes Aktionsbündnis und kein verbindliches politisches Programm nachweisen lassen. Gesellschaftliche Entwicklungen benötigen selten eine koordinierende Instanz, um einander zu beeinflussen. Vielmehr dürfte ein erheblicher Teil ihrer Wirkung gerade darin bestehen, dass Menschen in voneinander unabhängigen Situationen ähnliche Erfahrungen machen, diese auf vergleichbare Weise interpretieren und dabei Handlungsmöglichkeiten entdecken, die ihnen zuvor nicht zur Verfügung zu stehen schienen.
Die interessante Frage ist deshalb weniger, ob wir bereits von einer europäischen Protestbewegung sprechen dürfen, sondern was es eigentlich bedeuten würde, wenn eine solche gerade entstünde.
Und weshalb wir offenbar so große Schwierigkeiten haben, ihre möglichen Anfänge überhaupt als solche zu erkennen.
I. Über die Ohnmacht und ihre vermeintlichen Folgen
Der Begriff der politischen Ohnmacht besitzt eine eigentümliche Erklärungskraft. Man begegnet ihm in Analysen des Rechtspopulismus ebenso wie in Untersuchungen sozialer Protestbewegungen, bei enttäuschten Wählern wie bei Menschen, die parlamentarischen Verfahren längst misstrauen. Er scheint unterschiedliche gesellschaftliche Phänomene auf einen gemeinsamen Ursprung zurückführen zu können.
Gerade deshalb ist Vorsicht angebracht.
Denn zunächst bezeichnet Ohnmacht einen Zustand verminderter oder fehlender Handlungsmöglichkeiten. Wer von politischer Ohnmacht spricht, behauptet jedoch gewöhnlich mehr. Er beschreibt nicht allein eine tatsächliche Beschränkung politischer Einflussnahme, sondern zugleich eine subjektive Erfahrung, die Wahrnehmung dieser Beschränkung und häufig bereits eine Erklärung ihrer Ursachen.
Diese Ebenen werden im öffentlichen Diskurs erstaunlich bereitwillig ineinander übersetzt.
Dass jemand mit den politischen Verhältnissen unzufrieden ist, beweist weder, dass er objektiv über geringe Einflussmöglichkeiten verfügt, noch, dass er diese selbst als unzureichend empfindet. Noch weniger folgt daraus, dass er seine Unzufriedenheit in politische Aktivität übersetzen wird.
Im Gegenteil: Eine vollständig internalisierte Erfahrung von Ohnmacht könnte ebenso gut zum Rückzug führen. Wer tatsächlich nicht mehr glaubt, etwas verändern zu können, hat zunächst wenig Anlass, dafür einen Samstag auf der Straße zu verbringen.
Die bloße Unzufriedenheit erklärt den Protest also nicht. Es bedarf eines weiteren, durchaus erklärungsbedürftigen Schrittes.
Die sozialpsychologische Forschung zu kollektivem Handeln unterscheidet entsprechend zwischen wahrgenommener Ungerechtigkeit, sozialer Identifikation und kollektiver Wirksamkeitserwartung. Menschen beteiligen sich nicht allein deshalb an Protesten, weil sie ihre Lage als ungerecht empfinden. Von Bedeutung ist auch, ob sie sich einer handlungsfähigen Gemeinschaft zurechnen und deren Möglichkeiten zur Veränderung der Verhältnisse für hinreichend aussichtsreich halten.
Es handelt sich mithin nicht um eine einfache Kausalität, in der Unzufriedenheit zu Ohnmacht und diese schließlich zum Protest führt.
Eine Demonstration könnte der Versuch sein, individuell erfahrene Ohnmacht durch kollektives Handeln zu überwinden. Ebenso könnte sie aber Ausdruck bereits vorhandener Handlungsfähigkeit sein. Gewerkschaftlich organisierter Protest setzt beispielsweise nicht voraus, dass die Beteiligten zuvor jede Erwartung politischer Wirksamkeit verloren haben.
Hier droht unsere Argumentation sonst zirkulär zu werden. Aus der Teilnahme an einem Protest lässt sich nicht ohne Weiteres eine vorausgegangene Erfahrung von Ohnmacht erschließen, um diese Erfahrung anschließend zur Ursache eben jener Teilnahme zu erklären. Menschen können handeln, weil sie Veränderung für möglich halten, weil sie einer Institution widersprechen möchten oder weil ihnen bereits die öffentliche Artikulation ihrer Haltung wichtig ist.
Nicht die Ohnmacht selbst geht auf die Straße. Es sind Menschen, deren Verhältnis zu den eigenen politischen Möglichkeiten wir erst untersuchen müssen. Ob sie im gemeinsamen Handeln eine zuvor erfahrene Ohnmacht überwinden oder bereits vorhandene Möglichkeiten nutzen, lässt sich nicht am bloßen Umstand ihrer Teilnahme entscheiden.
Das klingt nach einer geringfügigen Verschiebung der Perspektive, verändert aber die Fragestellung beträchtlich.
II. Die politische Deutung einer gemeinsamen Erfahrung
In den vergangenen Jahren wurde die Erfahrung gesellschaftlicher Unsicherheit vornehmlich im Zusammenhang mit dem Aufstieg rechtspopulistischer und autoritärer Bewegungen diskutiert.
Dafür gibt es gute Gründe. Untersuchungen zu politischem Vertrauen, Statusängsten, ökonomischer Prekarität und kultureller Entfremdung zeigen, dass solche Erfahrungen die Offenheit für autoritäre politische Angebote begünstigen können. Sie tun dies allerdings weder ausschließlich noch unter allen gesellschaftlichen Bedingungen.
Die rechtspopulistische Antwort ist keine zwangsläufige Folge wirtschaftlicher Unsicherheit.
Sie ist selbst ein politisches Deutungsangebot.
Das erscheint mir entscheidend.
Wenn Menschen ihre Lebensumstände als zunehmend unkontrollierbar erfahren, folgt daraus noch keine bestimmte Vorstellung darüber, wer für diese Entwicklung verantwortlich ist. Die wirtschaftliche Lage kann als Ergebnis politischer Fehlentscheidungen, als Ausdruck struktureller Ungleichheit, als Folge kulturellen Wandels oder als Bedrohung durch vermeintlich konkurrierende gesellschaftliche Gruppen interpretiert werden.
Diese Interpretationen sind nicht einfach unterschiedliche Beschreibungen eines bereits eindeutig bestimmten Sachverhalts.
Sie konstituieren vielmehr unterschiedliche politische Gegenstände und eröffnen entsprechend unterschiedliche Möglichkeiten des Handelns.
Wer das Problem in einer ungerechten Verteilung wirtschaftlicher Ressourcen erkennt, wird andere politische Veränderungen für sinnvoll halten als jemand, der darin vornehmlich einen Verlust nationaler Souveränität sieht. Auch dort, wo beide dieselben materiellen Entwicklungen beobachten, müssen ihre politischen Schlussfolgerungen keineswegs miteinander vereinbar sein.
Das ist keine bloß sprachphilosophische Spitzfindigkeit.
Die Bedeutung einer gesellschaftlichen Krise liegt nicht fertig in den statistischen Daten bereit, um anschließend von einer geeigneten politischen Organisation abgeholt zu werden. Sie entsteht auch in der Auseinandersetzung darüber, wie diese Daten zu verstehen sind und welche Konsequenzen aus ihnen folgen sollen.
Vor diesem Hintergrund erscheint mir die verbreitete Vorstellung einer politischen Verschiebung von rechts nach links einigermaßen problematisch.
In Frankreich und Italien haben sich rechtsgerichtete politische Bewegungen in den vergangenen Jahren fest etabliert. Gleichzeitig beobachten wir dort nun soziale Proteste, deren Akteure teilweise ausdrücklich gegen die Politik dieser Kräfte auftreten.
Daraus bereits eine linke Gegenbewegung abzuleiten, würde allerdings voraussetzen, dass die politische Bedeutung dieser Proteste im Wesentlichen schon feststeht.
Genau das scheint bislang nicht der Fall zu sein.
Die gewerkschaftlich organisierten Demonstrationen in Frankreich besitzen erkennbare sozialpolitische Forderungen und entsprechende institutionelle Strukturen. Die studentischen Proteste in Italien artikulieren wiederum eigene Konflikte um Bildung, Wohnen und gesellschaftliche Teilhabe. Die Jugendlichen, die sich in Mailand gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei lieferten, führten nach Berichten nicht durchgängig politische Symbole mit sich.
Es dürfte schwierig sein, aus diesen unterschiedlichen Erscheinungen eine einheitliche politische Identität abzuleiten.
Wobei diese Schwierigkeit selbst aufschlussreich ist.
Vielleicht besteht der gemeinsame Nenner gerade nicht in einer bereits ausgebildeten politischen Überzeugung, sondern in der noch offenen Auseinandersetzung darüber, welche Bedeutung den gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnissen überhaupt zukommen soll.
Dann wäre die entscheidende Frage nicht, ob die Protestierenden links sind.
Sondern ob und wie aus ihren unterschiedlichen Erfahrungen eine gemeinsame politische Sprache entsteht.
III. Von der Repräsentation zum Widerspruch
Albert O. Hirschmans Unterscheidung zwischen Exit, Voice und Loyalty bietet hierfür einen hilfreichen Ausgangspunkt.
In seiner ursprünglichen Untersuchung beschreibt Hirschman unterschiedliche Möglichkeiten, auf die Verschlechterung der Leistungen von Unternehmen, Organisationen und Staaten zu reagieren. Menschen können eine Organisation verlassen, ihre Unzufriedenheit artikulieren oder ihr trotz der wahrgenommenen Defizite verbunden bleiben.
Die Übertragung auf demokratische Gesellschaften ist reizvoll, gerade weil sie nicht vollständig gelingt.
Einen Staat kann man nicht unter denselben Bedingungen verlassen wie einen unzuverlässigen Telefonanbieter. Und selbst dieser Vergleich setzt heutzutage einige Beharrlichkeit voraus.
Interessanter erscheint mir jedoch eine andere Besonderheit.
Demokratische Institutionen versprechen nicht nur die Möglichkeit politischer Einflussnahme. Sie stellen zugleich Verfahren bereit, durch die deren Wirksamkeit gesellschaftlich anerkannt werden soll. Eine Wahl ist deshalb nicht bloß eine Methode der personellen Auswahl. Sie ist auch eine institutionalisierte Behauptung darüber, wie individuelle politische Präferenzen in kollektive Entscheidungen übersetzt werden können.
Wenn Menschen diese Übersetzung zunehmend als unzureichend erleben, gerät nicht notwendig die Demokratie als solche in die Krise.
Wohl aber die Überzeugungskraft ihrer gegenwärtigen Vermittlungsformen.
Hier setzt Pierre Rosanvallons Begriff der Gegen-Demokratie an. Demokratische Gesellschaften erschöpfen sich demnach nicht in Wahlakten und parlamentarischer Repräsentation. Sie entwickeln ebenso Formen des Misstrauens, der Kontrolle und der öffentlichen Intervention, durch die Bürger politischen Einfluss außerhalb der regulären repräsentativen Verfahren ausüben.
Misstrauen wäre in diesem Sinne nicht ausschließlich ein Defizit demokratischer Legitimation, sondern könnte zugleich eine ihrer gesellschaftlichen Voraussetzungen darstellen.
Allerdings sollte man auch diese Überlegung nicht allzu schnell in eine versöhnliche Interpretation gegenwärtiger Proteste überführen.
Nicht jeder Widerspruch stärkt die Demokratie. Nicht jedes Misstrauen führt zu einer wirksameren Kontrolle politischer Macht. Und die bloße Möglichkeit kollektiven Handelns garantiert keineswegs, dass seine Ergebnisse demokratischen Ansprüchen entsprechen.
Aber gerade deshalb scheint mir die Frage der politischen Wirksamkeit interessanter als die vorschnelle Einordnung der Proteste in ein bestehendes ideologisches Schema.
Eine Gesellschaft kann über funktionierende demokratische Institutionen verfügen und dennoch in erheblichem Umfang Menschen hervorbringen, die sich durch diese Institutionen nicht mehr angemessen vertreten fühlen.
Umgekehrt können sich Menschen durch politische Bewegungen außerordentlich handlungsfähig erleben, deren gesellschaftliche Zielsetzungen selbst auf eine Einschränkung demokratischer Teilhabe hinauslaufen.
Handlungsfähigkeit ist zunächst keine moralische Kategorie.
Entscheidend ist, welche Vorstellungen von gesellschaftlicher Ordnung durch sie verwirklicht werden sollen.
IV. Die Polizei als Gegenstand des politischen Konflikts
Besonders deutlich tritt diese Schwierigkeit im Umgang des französischen Staates mit den gegenwärtigen Demonstrationen hervor.
Die Diskussion über französische Polizeigewalt besitzt eine längere Geschichte, die jedenfalls nicht erst mit den Ereignissen dieses Oktobers beginnt. Während der Gelbwestenproteste wurden schwere Verletzungen durch Hartgummigeschosse und Polizeigranaten dokumentiert. Die dabei angewandten Einsatzmittel und die Organisation polizeilicher Interventionen stehen seither in einer anhaltenden öffentlichen und juristischen Auseinandersetzung.
Frankreich verfügt mit dem Schéma national du maintien de l’ordre über eine ausdrücklich formulierte Einsatzdoktrin, die zuletzt 2021 überarbeitet wurde. Sie sieht unter anderem beweglichere Polizeieinheiten, schnellere Interventionen und eine stärkere Kommunikation mit Demonstrierenden vor.
Die offiziellen Ziele sind dabei keineswegs ausschließlich repressiv. Der Schutz friedlicher Versammlungen gehört ebenso zum formulierten Auftrag wie die Verhinderung gewaltsamer Übergriffe.
Gerade daraus ergibt sich jedoch ein interessanter institutioneller Widerspruch.
Die Polizei soll einerseits die Ausübung politischer Freiheitsrechte ermöglichen und andererseits jene Situationen kontrollieren, in denen deren Ausübung zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führt.
Beide Aufgaben sind rechtlich miteinander vereinbar, operativ aber keineswegs immer konfliktfrei.
Insbesondere bewegliche, auf rasche Intervention ausgerichtete Einheiten können in unübersichtlichen Situationen ihre Aufgabe der Gefahrenabwehr erfüllen und zugleich durch ihre Anwesenheit, ihr Vorgehen oder die von ihnen erzeugten Bewegungen innerhalb einer Menschenmenge neue Konflikte hervorrufen.
Daraus folgt nicht, dass solche Einsätze zwangsläufig eskalierend wirken.
Es folgt lediglich, dass ihre Wirkung nicht allein aus ihrer institutionellen Zweckbestimmung verstanden werden kann.
Die empirische Frage müsste lauten, unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen tatsächlich zur Verringerung von Gewalt beitragen und wann sie selbst neue Gewaltverhältnisse erzeugen.
Das wäre eine erheblich anspruchsvollere Untersuchung als die gelegentlich anzutreffende Gegenüberstellung einer grundsätzlich deeskalierenden deutschen und einer grundsätzlich konfrontativen französischen Polizei.
Auch die deutsche Praxis kennt unverhältnismäßige Polizeigewalt. Und auch französische Einsatzkräfte schützen täglich friedliche Versammlungen.
Die Unterschiede ihrer institutionellen Traditionen sind deshalb nicht bedeutungslos, müssen aber genauer untersucht werden, als es die nationale Zuordnung zunächst vermuten lässt.
Die Ereignisse dieses Oktobers verleihen dieser Frage eine besondere Dringlichkeit.
Bereits am 7. Oktober kündigte der französische Innenminister nach der schweren Verletzung eines Jugendlichen an, bestimmte Polizeigranaten bei den Schülerprotesten vorläufig nicht mehr einzusetzen. Amnesty International begrüßte diesen Schritt, verlangte jedoch ein grundsätzliches Verbot der entsprechenden Einsatzmittel.
Nur zehn Tage später verlor ein Demonstrant in Saint-Étienne bei der Explosion einer Polizeigranate eine Hand. Eine Untersuchung des Vorfalls wurde eingeleitet.
Welche konkreten Umstände zu dieser Verletzung führten und ob dabei gegen geltende Vorschriften verstoßen wurde, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Es wäre unangemessen, ihrem Ergebnis vorzugreifen.
Die Verletzung selbst ist davon nicht abhängig.
Sie sollte auch nicht vorschnell zur Metapher eines verletzten politischen Gemeinwesens gemacht werden. Eine abgetrennte Hand ist zunächst die sehr konkrete und irreversible Verletzung eines Menschen, dessen individuelle Lebensgeschichte sich durch die Ereignisse dieses Tages vermutlich grundlegender verändert hat als die politischen Verhältnisse seines Landes.
Gerade darin liegt jedoch ein Problem für die demokratische Legitimation staatlicher Gewalt.
Das staatliche Gewaltmonopol legitimiert sich nicht allein durch die rechtliche Zuweisung seiner Ausübung. Seine konkrete Anwendung muss sich vielmehr stets daran messen lassen, ob sie erforderlich, angemessen und gegenüber den betroffenen Menschen zu rechtfertigen war.
Für die politische Wahrnehmung dieser Vorgänge ist zudem nicht unerheblich, dass der Staat hier in einer doppelten Rolle erscheint: als Adressat gesellschaftlicher Forderungen und als jene Instanz, die über die Bedingungen ihrer öffentlichen Artikulation wacht.
Wer bereits den Eindruck hat, von staatlichen Institutionen nicht gehört zu werden, kann deren polizeiliches Eingreifen deshalb als Bestätigung seiner ursprünglichen Erfahrung verstehen.
Damit entsteht eine mögliche Rückkopplung zwischen wahrgenommener Ohnmacht, staatlicher Intervention und erneuter politischer Mobilisierung.
Sie ist nicht zwangsläufig. Aber sie lässt sich auch nicht allein dadurch widerlegen, dass die Polizei auf tatsächlich stattgefundene Gewalt verweisen kann.
Die Rechtmäßigkeit eines einzelnen Einsatzes und seine gesellschaftliche Wirkung sind unterschiedliche Fragen.
Beide verdienen eine eigenständige Antwort.
V. Die Wirklichkeit und ihre nachträgliche Vereinheitlichung
Während auf den Straßen gestritten wird, findet eine zweite, weniger körperliche Auseinandersetzung um ihre Bedeutung statt.
Die sozialen Medien präsentieren Demonstrationen als Abfolge verdichteter Ereignisse. Bilder aus unterschiedlichen Städten werden nebeneinandergestellt, oft ohne ihren jeweiligen Entstehungszusammenhang ausreichend kenntlich zu machen.
Mitunter erfolgt dies sogar absichtlich.
Die von NewsGuard untersuchten Desinformationskampagnen Anfang Oktober verwendeten ältere Aufnahmen französischer Proteste, um den Eindruck einer erheblich größeren und gewaltsameren Bewegung zu erzeugen. Offenbar genügt bereits die visuelle Ähnlichkeit verschiedener Konflikte, um daraus ein scheinbar geschlossenes politisches Ereignis zu konstruieren.
Das Problem geht allerdings über gezielte Fälschungen hinaus.
Auch die gewöhnliche journalistische Zusammenfassung ist notwendigerweise eine Form der Auswahl und Ordnung. Aus vielen gleichzeitig stattfindenden, jeweils unterschiedlich motivierten Ereignissen entsteht eine Erzählung, deren innere Kohärenz sich nicht ohne Weiteres auf die Handlungen ihrer Beteiligten zurückführen lässt.
Das ist kein Argument gegen journalistische Einordnung.
Es ist ein Argument dafür, ihre begrifflichen Voraussetzungen sichtbar zu halten.
Wenn wir von einer europäischen Protestbewegung sprechen, beschreiben wir damit zunächst eine mögliche Gemeinsamkeit. Wir haben sie noch nicht erklärt.
Und wenn wir diese Bewegung anschließend als links bezeichnen, gewinnen wir eine weitere Klassifikation, nicht notwendig eine zusätzliche Erkenntnis.
Es wäre immerhin denkbar, dass wir gerade dort eine besonders interessante politische Entwicklung beobachten, wo sich die Beteiligten eben nicht zuverlässig in unsere etablierten Kategorien einordnen lassen.
Vielleicht verrät die Schwierigkeit ihrer Klassifikation weniger über die Unbestimmtheit ihrer Anliegen als über die Grenzen der Begriffe, mit denen wir politische Wirklichkeit gewöhnlich ordnen.
VI. Von der Wirksamkeit und der Bedeutung des Handelns
Es bleibt eine Schwierigkeit, die in der bisherigen Betrachtung weitgehend unberücksichtigt geblieben ist.
Wenn wir danach fragen, ob die gegenwärtigen Proteste eine neue politische Bewegung hervorbringen, setzen wir gewöhnlich voraus, dass sich die Antwort an ihren beobachtbaren Ergebnissen erkennen lassen müsste. Wir suchen nach veränderten Wahlergebnissen, politischen Zugeständnissen, neuen Organisationen oder wenigstens einer dauerhaften Mobilisierung, deren Umfang sich einigermaßen zuverlässig bestimmen lässt.
Das ist zunächst vernünftig. Schließlich dürfte eine politische Bewegung, die keinerlei Veränderungen hervorbringt, erhebliche Schwierigkeiten haben, ihre eigene Wirksamkeit zu behaupten.
Allerdings enthält bereits diese scheinbar selbstverständliche Feststellung eine nicht ganz unproblematische Voraussetzung: dass die Bedeutung politischen Handelns wesentlich in seinen messbaren Ergebnissen liege.
Man könnte auch fragen, ob wir hier nicht zwei unterschiedliche Sachverhalte miteinander verwechseln.
Die Wirksamkeit einer Handlung bezeichnet zunächst ihre Fähigkeit, Veränderungen hervorzubringen. Ihr Erfolg setzt darüber hinaus einen Maßstab voraus, an dem diese Veränderungen beurteilt werden können. Ihre Bedeutung hingegen erschöpft sich weder in der einen noch in der anderen Eigenschaft.
Eine Demonstration kann politische Entscheidungen unverändert lassen und dennoch das Verhältnis ihrer Teilnehmer zueinander verändern. Sie kann gesellschaftliche Erfahrungen sichtbar machen, für die bislang keine gemeinsame Sprache zur Verfügung stand. Sie kann Menschen ermöglichen, ihre individuelle Situation erstmals als Teil eines übergreifenden gesellschaftlichen Zusammenhangs zu verstehen.
Nichts davon garantiert einen politischen Erfolg.
Aber es wäre einigermaßen eigentümlich, darin allein deshalb keine politische Bedeutung erkennen zu wollen.
Hannah Arendts Unterscheidung zwischen Herstellen und Handeln ist hier hilfreich. Während das Herstellen auf ein bestimmbares Ergebnis gerichtet ist, vollzieht sich politisches Handeln zwischen Menschen, deren Reaktionen und weitere Beziehungen sich nicht vollständig vorausberechnen lassen. Sein Verlauf entzieht sich damit zumindest teilweise jener instrumentellen Logik, nach der sich eine Tätigkeit anhand ihres vorgesehenen Produkts beurteilen lässt.
Diese Unterscheidung befreit politisches Handeln keineswegs von der Verantwortung für seine Folgen. Sie macht lediglich darauf aufmerksam, dass seine gesellschaftliche Bedeutung nicht notwendig dort endet, wo unsere Möglichkeiten ihrer Messung an Grenzen stoßen.
Gerade die gegenwärtigen Proteste könnten ein Beispiel dafür sein.
Vielleicht werden die Demonstrationen in Frankreich keine wesentliche Veränderung der Haushaltspolitik erzwingen. Vielleicht bleiben die italienischen Mobilisierungen episodisch. Vielleicht entsteht weder eine gemeinsame politische Organisation noch eine dauerhafte europäische Bewegung.
Das wäre ein mögliches Ergebnis, aber noch keine vollständige Beschreibung dessen, was stattgefunden hat.
Denn die Frage, ob eine politische Handlung erfolgreich war, ist nicht identisch mit der Frage, was sie für die Beteiligten und für die Gesellschaft, in der sie stattfindet, bedeutet.
Allerdings wäre es ebenso problematisch, diese Überlegung in eine allgemeine Aufwertung jeder Form politischen Widerspruchs zu verwandeln.
Auch destruktives Handeln kann für seine Beteiligten bedeutungsvoll sein. Die Erfahrung kollektiver Wirksamkeit ist weder an demokratische Zielsetzungen gebunden noch garantiert sie die Anerkennung anderer gesellschaftlicher Interessen. Dass Menschen ihr Handeln als sinnvoll erfahren, erlaubt für sich genommen noch keine Aussage über dessen gesellschaftliche Wünschbarkeit.
Die Unterscheidung von Bedeutung und Erfolg ist deshalb keine moralische Entlastung. Sie ist zunächst eine analytische Notwendigkeit.
Gerade hier liegt möglicherweise eine Eigentümlichkeit unseres gegenwärtigen politischen Diskurses. Wir sind vergleichsweise gut darin, politische Ereignisse zu zählen, zu klassifizieren und institutionellen Ergebnissen zuzuordnen. Schwieriger fällt es uns offenbar, jene Veränderungen zu beschreiben, die erst allmählich in den Beziehungen zwischen gesellschaftlichen Gruppen, ihren Erwartungen und ihren gemeinsamen Handlungsmöglichkeiten entstehen.
Vielleicht liegt das nicht zuletzt daran, dass wir gesellschaftliche Wirklichkeit bevorzugt durch jene Kategorien betrachten, für die unsere Institutionen bereits geeignete Verfahren der Beobachtung bereitstellen.
Was sich nicht unmittelbar als Wahlergebnis, Organisationsmitgliedschaft oder politische Entscheidung ausdrückt, erscheint dann leicht als bloße Stimmung, als gesellschaftliches Rauschen oder als eine noch unvollständige Form politischer Artikulation.
Dabei wäre ebenso denkbar, dass gerade diese vermeintliche Unvollständigkeit den eigentlichen Gegenstand unserer Untersuchung bildet.
Eine politische Bewegung muss ihre Bedeutung nicht notwendig bereits kennen, bevor sie zu handeln beginnt.
Sie kann diese Bedeutung auch erst im gemeinsamen Handeln hervorbringen, verändern und gelegentlich wieder verlieren.
Das macht ihre Untersuchung nicht einfacher.
Aber vielleicht etwas weniger abhängig von der Erwartung, die gesellschaftliche Wirklichkeit müsse sich rechtzeitig für unsere begrifflichen Ordnungssysteme entscheiden.
VII. Eine Gegenbewegung?
Bleibt die ursprüngliche Vermutung, Europa erlebe gegenwärtig die Anfänge einer neuen linken Gegenbewegung zu den autoritären Entwicklungen der vergangenen Jahre.
Sie lässt sich bislang weder überzeugend bestätigen noch widerlegen.
Für sie spricht, dass soziale Fragen, institutionelles Misstrauen und die Kritik an der Verteilung gesellschaftlicher Ressourcen erneut erhebliche politische Mobilisierungskraft entfalten. Hinzu kommt, dass die Proteste in Italien und Frankreich nicht unabhängig von den dortigen politischen Machtverhältnissen verstanden werden können.
Gegen eine vorschnelle Bestätigung spricht allerdings die beträchtliche Heterogenität der Beteiligten und ihrer Forderungen.
Vor allem aber scheint mir bereits die Vorstellung einer symmetrischen Gegenbewegung fragwürdig.
Der politische Aufstieg der autoritären Rechten erfolgte in weiten Teilen Europas über parlamentarische Institutionen. Die gegenwärtigen Proteste dagegen werden zunächst als außerparlamentarisches Handeln sichtbar. Ihre möglichen politischen Auswirkungen müssen daher keineswegs unter denselben Bedingungen entstehen und lassen sich entsprechend schlecht an denselben Kriterien messen.
Eine Demonstration ist keine Wahl. Und aus der Größe einer Menschenmenge lässt sich noch kein Mandat ableiten.
Dennoch könnte gerade hier eine gesellschaftliche Veränderung beginnen.
Wenn Menschen, die sich bislang kaum als politisch wirksam erfahren haben, neue Formen gemeinsamer Handlungsfähigkeit entdecken, verändert dies zunächst ihr Verhältnis zu den eigenen Möglichkeiten.
Daraus muss noch keine kohärente politische Bewegung entstehen.
Es könnte allerdings die Voraussetzung dafür sein, dass gesellschaftliche Verhältnisse, die zuvor als kaum veränderbar galten, überhaupt wieder zum Gegenstand gemeinsamer politischer Auseinandersetzung werden.
Ob zwischen den gegenwärtigen Protesten ein dauerhafter gesellschaftlicher Zusammenhang entsteht, dürfte sich jedenfalls nicht allein an den Ereignissen dieses einen Oktobers entscheiden.
Vielleicht werden ihre unmittelbaren politischen Folgen gering bleiben. Vielleicht werden sich aus ihnen neue Organisationen entwickeln, vielleicht auch nur veränderte Erwartungen an bereits bestehende. Und möglicherweise wird man in einigen Jahren feststellen, dass die heute nebeneinanderliegenden Ereignisse weniger miteinander zu tun hatten, als ihre zeitgenössische Darstellung vermuten ließ.
Das wäre keine besonders aufregende historische Erzählung. Allerdings ist die Geschichte auch nicht verpflichtet, ihren Beobachtern eine solche zu liefern.
Die ursprüngliche Frage nach einer linken Gegenbewegung bleibt damit offen. Nicht weil es an möglichen Erklärungen mangelte, sondern weil wir bislang noch nicht hinreichend wissen, welche gesellschaftlichen Beziehungen aus den beobachteten Ereignissen hervorgehen werden.
Es könnte sich zeigen, dass gemeinsame Erfahrungen der Ohnmacht sehr unterschiedliche Formen politischer Handlungsfähigkeit hervorbringen. Ebenso könnte sich herausstellen, dass die bestehenden politischen Kategorien diese Entwicklungen nur unzureichend beschreiben.
Auf der Piazza Duomo werden die Café-Tische inzwischen wieder dort stehen, wo man sie gewöhnlich erwartet.
In Frankreich werden Gewerkschaften, Regierung und Demonstrierende weiter darüber streiten, was der vergangene Samstag bewirkt hat.
Vermutlich werden sie schon bei der Frage, was überhaupt als Wirkung gelten soll, unterschiedlicher Auffassung sein.
Die Bilder sind sich jedenfalls erstaunlich ähnlich.
Über ihre Bedeutung wird noch verhandelt.
Quellen und begriffliche Bezugspunkte
- Le Monde, 17. Oktober 2026: Live-Bericht über die Demonstrationen in Frankreich
- Le Monde, 18. Oktober 2026: Rückblick auf den Protesttag
- ANSA, 17. Oktober 2026: Auseinandersetzungen auf der Piazza Duomo in Mailand
- Amnesty International, 7. Oktober 2026: Forderung nach einem Verbot von Polizeigranaten
- Französisches Innenministerium: Überarbeitung des Schéma national du maintien de l’ordre 2021
- Eunews, 7. Oktober 2026: NewsGuard-Analyse irreführender Protestvideos
- Albert O. Hirschman: Exit, Voice, and Loyalty (1970).
- Hannah Arendt: Vita activa oder Vom tätigen Leben (dt. Ausgabe 1960).
- Pierre Rosanvallon: La Contre-démocratie (2006).
- Martijn van Zomeren, Tom Postmes und Russell Spears: „Toward an integrative social identity model of collective action“ (Psychological Bulletin, 2008).
Die verwendeten theoretischen Ansätze dienen der Interpretation; sie begründen keine gesicherte Kausalität zwischen den beschriebenen Ereignissen.